Helfen Sie uns Leben zur retten: Bei Stau bitte Rettungsgasse bilden
Sommerzeit, Ferienzeit, Reisezeit... Gerade in den Sommermonaten mit erhöhtem Urlaubs- und Reiseverkehr kommt es auf Autobahnen und Schnellstraßen immer wieder zu Staus. Und jeder Autofahrer weiß wie nervig es ist im Stau zu stehen. Jeder Fahrer eines Einsatzfahrzeuges von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei oder auch von Abschleppdiensten weiß leider aus eigenen Erfahrungen zusätzlich noch wie frustrierend es ist, wenn man schnellstmöglich z.B. Verunfallten zu Hilfe eilen will, aber der Weg dorthin durch unzählige Fahrzeuge versperrt ist.
Leider hat das tragische Busunglück auf der A9 am 03.07.2017 mit 18 Toten wieder aktuell gezeigt, dass viele Verkehrsteilnehmer, sei es aus Unwissenheit, Sensationsgier, Gleichgültigkeit oder warum auch immer, oftmals keine Rettungsgasse bilden und somit Rettungskräfte verspätet am Einsatzort ankommen. Die Folge: Wertvolle Zeit für die Versorgung von Verletzten und die Räumung der Unfallstelle geht verloren, evtl. kommt auch jegliche Hilfe zu spät. Daher unser dringender Appell:
Halten Sie bei Staus unbedingt eine Rettungsgasse frei !!!
Die Rettungsgasse ist vor allem für Fahrzeuge mit Blaulicht gedacht. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungsdiensten zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann! Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben! Entgegen der weitverbreiteten Meinung ist der Standstreifen nicht als Zufahrt zu den Einsatzstellen geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung 2016 müssen für die Bildung einer Rettungsgasse nach § 11 StVO folgende Regeln beachtet werden:
- Eine Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit und zähflüssigem Verkehr fahren. Bislang galt dies nur bei Stillstand.
- Die Gasse muss immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben liegenden gebildet werden. Heißt also: Bei drei oder vier Spuren fahren die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts.
Quelle: https://www.allianz-autowelt.de/v_1476396000000/media/sicherheit/rettungsgasse/rettungsgasse-ratgeber-grafik.gif
Wie verhalten Sie sich richtig?
- Die Rettungsgasse ist auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr zu bilden. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.
- Rettungsgasse immer bilden, nicht nur bei einem Unfall.
- Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge zur Bergung von verunfallten Autos oder Lastkraftwagen die Rettungsgasse durchfahren müssen.
- Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch reagieren zu können.
- LKW sollten nur die äußere rechte Spur befahren und nicht überholen, fahren sie auf der mittleren Spur wird die Rettungsgasse zu eng.
- Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Hilfsfahrzeuge gleichzeitig durchfahren.
- Die Durchfahrt in der Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub und bedanken uns schon jetzt, auch im Namen aller Feuerwehrkolleginnen und -kollegen, für Ihre Mithilfe beim Bilden der lebenswichtigen Rettungsgasse.
Weiterführende Informationen:
Flyer des Landesfeuerwehrverbandes Bayern