Aus einem Steilhang in der Kreuzbachklamm musste ein Vater mit seinen zwei Kindern und dem Familienhund gerettet werden

Am 02.11.2017 mussten erneut Personen aus der Kreuzbachklamm gerettet werden. Bekanntlicherweise ist die Kreuzbachklamm seit den dramatischen Unwettern im vergangenen Jahr komplett gesperrt. Die durch die Klamm tosenden Wassermassen hatten damals Brücken weggerissen, Geröllmassen in die Klamm gespült und Wege zerstört. Mit Auswirkungen bis heute. In der Klamm ist keinerlei Wegeführung mehr ersichtlich, zudem liegen Bäume quer, der Boden ist mit Steinen und Geröll übersät und es droht akuter Steinschlag. Aus Sicherheitsgründen hatte die Stadt Bingen die Kreuzbachklamm gesperrt. Leider ignorieren viele die Absperrung und räumen Absperrbarken zur Seite oder zerreißen das rot-weiße Absperrband. Einem Vater, seinen zwei Kindern und dem Hund der Familie ist die unerlaubt zur Seite geräumte, und somit nicht mehr erkennbare, Absperrung nun zum Verhängnis geworden. Sie befanden sich in unserer Region im Urlaub und wollten durch die Kreuzbachklamm in den Binger Wald. Da sie also ortsfremd waren, somit auch keinerlei Kenntnis über die Sperrung der Klamm hatten, und ja auch keine Sperrung mehr ersichtlich war, begaben sie sich mit Betreten der Klamm in große Gefahr. Vermutlich im guten Glauben auf dem "richtigen Weg" zu sein, stiegen sie einen Steilhang nach oben und konnten plötzlich weder vor noch zurück. Der Vater konnte noch den Notruf absetzen und versuchte sich und seine Kinder vor einem evtl. Sturz nach unten zu sichern. Unsere Facheinheit Absturzsicherung, bestehend aus Feuerwehrangehörigen der Einheiten Bingerbrück und Bingen, sowie die Höhenrettungseinheit der Feuerwehr Ingelheim, konnten mit großem Personal- und Materialaufwand die Personen und den Hund letztendlich unversehrt und wohlbehalten aus ihrer misslichen Lage befreien und aus der Klamm führen.

An dieser Stelle nochmals unsere dringliche Bitte: Beachten Sie die Sperrung der Kreuzbachklamm und betreten Sie die Klamm auf keinen Fall. Es besteht Lebensgefahr durch Absturz oder Steinschlag.